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Wer zahlt, wenn mein Fahrrad gestohlen wird?[1]

3. August 2014 · Keine Kommentare

Quelle:ddp

  1. 1. Einer aktuellen Studie zu folge wurden in Berlin im vergangenen Jahr 26 513 Fahrräder gestohlen – 73 Stück pro Tag!

Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist Ihr Fahrrad oder Pedelec mitversichert, wenn die Räume verschlossen sind und Ihr Rad infolge eines Einbruchdiebstahls aus der Wohnung, dem Keller, der Garage oder dem gemeinsam genutzten Fahrradkeller gestohlen wurde.

ACHTUNG: Im gemeinsam genutzten Keller muss Ihr Fahrrad zusätzlich auch noch extra angeschlossen werden. Anders verhält es sich, wenn das Fahrrad im Gebrauch ist. Dafür benötigen Sie eine Extra-Fahrradklausel.

Aber Vorsicht bei Altverträgen: Viele Versicherer zahlen bei Diebstahl nicht, wenn man mit dem Rad nachts unterwegs ist und es zwischen 22Uhr am Abend  und 6 Uhr morgens im Freien abgestellt hat. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossener Abstellraum. Diese Klausel wurde erst bei Verträgen gestrichen, die nach 2008 abgeschlossen wurden.

TIPP: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung ob sich eine Umstellung der Police für Sie lohnt!

WICHTIG: Wird das Fahrrad gebraucht und Sie sind damit draußen unterwegs, entfälltbei einer Standard-Hausrat-Police der VBersicherungsschutz für das Rad. Damit Sie einen solchen erweiterten Diebstahlschutz in Anspruch nehmen können, werden je nach Versicherer bis zu 40 Euro im Jahr mehr fällig.

  1. 2. Ist dann auch mein teures Rennrad versichert?

Wenn es aus geschlossenen Räumen gestohlen wird, bis zur Höhe der vereinbarten Hausratsumme.

Hier aber aufpassen, dass die Versicherungssumme richtig gewählt wurde, da sonst eventuell eine Unterversicherung entsteht und der Versicherer Kürzungen vornehmen muss.

Bei Gebrauch wird die Versicherungssumme gezahlt, die Sie selbst vereinbart haben. Alternativ können Sie jedoch auch eine spezielle Farradversicherung abschließen – diese lohnt sich jedoch nur für teure Räder und ist dementsprechend auch kostenintensiver als die Hausrat. Haben Sie sich zum Beispiel ein Rad für 1 000 Euro zugelegt, dann kostet die Versicherung um die 100 Euro. Dann ist jedoch nicht nur Diebstahl versichert, sondern beispielsweise auch Schäden nach Vandalismus.

  1. 3. Mein Fahrrad wurde geklaut, Was mache ich jetzt?

Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei. Dafür benötigen Sie den Nachweis, dass das Rad auch Ihnen gehört – etwa den Kaufbeleg oder einen Fahrradpass (gibt es im Internet oder bei der Polizei). In Letzterem sind alle nötigen Angaben enthalten, wie unter anderem Marke, Modell, Rahmennummer, Preis und Kaufdatum.
Vorbeugend sollten Sie Ihr Rad bei der Polizei oder beim ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.) codieren lassen.
Der Code, der Name und Adresse des Eigentümers enthält, wird in die bundesweite Fahndungsdatei der Polizei aufgenommen. Wenn das Fahrrad wieder auftaucht, lässt sich derr dazugehörige Eigentümer schneller auffinden.


Quelle: BZ, Freitag, 01 August 2014

 

Categories: Allgemein



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