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Das ist N E U ab 1. April 2013

2. April 2013 · Keine Kommentare

Wir Radfahrer sind ja meist auch Autofahrer und jeder der sein Herz und den Verstand an der richtigen Stelle hat, wird die Änderungen verstehen.

Die Rücksichtslosen Radler sollen verstärkt zur Kasse gebeten werden.

Das Falschfahren in Einbahnstraßen soll (je nach Situation) 20 – 35 € kosten (vorher 15 – 30 €).

Wer nicht die ausgeschilderten Radwege nutzt, oder auf der falschen Seite fährt soll jetzt 20 € statt 15 € zahlen.

Das Fahren ohne Licht ist nun auf 20 € gestiegen (vorher 10 €).

Die Autofahrer die auf Radwegen parken dürfen aber auch mehr bezahlen- Geldbuße von mindestens 20 € (vorher 15 €), gleiches gilt bei Blockierung eines Fahrstreifen für Radler.

Fahrrad-Bußgelder: Regierung prüft härtere Strafen für Rad-Rowdys

www.bz-berlin.de

 

Aber der Radweg wird auch von anderen Teilnehmern genutzt- die Inline-Skater und Rollschuh-Fahrer gesellen sich offiziell dazu, dafür gibt es auch ein neues Zusatzschild.

Ein weiteres Zusatzschild weist auf die Durchfahrtsmöglichkeit für Radler in einer Sackgasse.

Grundsätzlich sollte die erste Regel der StVO gelten – gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsbeteiligten, dann wären Bußgelder (fast) überflüssig.

Was sich konkret geändert hat, kann man beim ADFC noch einmal nachlesen:  www.adfc.de/stvo .

Jetzt fehlt nur noch das bessere Wetter, dann macht das Zweiradfahren wieder mehr Spaß!

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